Perfektes, ebenes Bauträgergrundstück in Muckendorf Wipfing, großzügige Widmung und Bebauungsbestimmungen!

3426 Muckendorf-Wipfing

Beschreibung

Die idylische Gemeinde Muckendorf-Wipfing mit seinen rund 2000 Einwohner bietet gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden im Tullnerfeld eine besonders gute Infrastruktur. Die überaus verkehrsgünstige Lage direkt an der Franz-Josefs-Bahn mit einer eigenen Haltestelle garantiert eine schnelle Anbindung an Wien, Tulln und auch nach St. Pölten. Die Fahrzeit nach Tulln beträgt nur 7 Minuten, nach St. Pölten 22 Minuten und nach Wien Heiligenstadt zur U4 30 Minuten. Für den Lokalverkehr stehen diverse Buslinien zur Verfügung, wie z.B. zur gemeinsamen Volksschule in Zeiselmauer.

Von der Liegenschaft erreichen Sie alle Gemeindeeinrichtung wie auch den Landeskindergarten der Gemeinde gut fußläufig. Der Radweg von Wipfing führt Sie bis zum Bahnhof mit Park&Ride und mündet in den bekannten Donauradweg - Perfekt auch mit den Donauarmen und Auen für Ihre Freizeitgestaltung.

Das bereits in den Grenzkataster eingetragene ebene Grundstück ist 2513m² groß, die Widmung ist Bauland-Wohngebiet, die Bebauungsdichte ist großzügige 35% und hat keine Wohneinheitenbeschränkung! Die Bebauungsbestimmungen der Gemeinde erlauben eine offene wie auch gekuppelte Bauweise. Die Mindestgröße von neu geschaffenen Bauplätzen darf bei offener oder wahlweise offener und gekuppelter Bebauungsweise nicht unter 500m², bei offen-einseitiger oder gekuppelter Bebauungsweise nicht unter 330m² liegen. Bei festgelegter offener Bebauungsweise darf die Mindestbreite nicht 16 Meter unterschreiten. Ein Teilungsentwurf eines Geometers in 4 Bauplätze wurde bereits beauftragt, für gekuppelte Bauweise mit effizienter Planung könnten durchaus mehr Bauplätze generiert werden.

Für weitere Informationen oder Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Martin Fuchsbauer, MBA unter +43 664 816 3170 zur Verfügung, oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail unter: office@fh-real.at

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer beantworten dürfen. Vertrauliche Informationen können nur mit ausgefüllten Daten weitergegeben werden. Alle Objektinformationen basieren auf den Angaben des Abgebers.

Werte Interessenten, infolge der neuen Verbraucherrechtsregelungen sind wir nun gesetzlich verpflichtet, eine Vereinbarung mit allen Interessenten vor der Übersendung eines Exposés mit Adresse bzw. vor der Immobilienbesichtigung zu treffen. Das bislang übliche, unkomplizierte Vorgehen ist durch diese Gesetzesänderung nun nicht mehr möglich. Wir bitten daher um Ihr Verständnis!

  

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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